Hygiene und Gesundheit 2
4. Gesundheitliche Risiken
Durch Hygienemängel in RLT-Anlagen können eine Vielzahl von Gesundheitsgefahren ausgelöst werden. In Lüftungsanlagen gewachsene Keime können Infektionen bis hin zum Tod (Stichwort Legionellen) verursachen.
In Lüftungsanlagen werden Keimzahlen von 1.000.000 Keimen pro Kubikzentimeter (Würfel 1 cm x 1 cm x 1 cm) und mehr festgestellt, obwohl nur 1.000 Keime pro Kubikzentimeter zulässig sind.
Aber nicht nur die Vermehrung von Mikroorgansimen stellt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit in den belüfteten Innenräumen dar. Wenn diese Keime absterben, können durch ihre "Leichengifte" gesundheitliche Beschwerden wie Müdigkeit, Mattigkeit, toxische Reaktionen ausgelöst werden. Des Weiteren führen mikrobielle Vorgänge in Lüftungsanlagen auch zu Allergien, Geruchsbelästigungen usw.
Obwohl Luft unser "wichtigstes Lebensmittel" darstellt, gibt es bis heute in der Öffentlichkeit noch kein Problembewusstsein für die gesundheitlichen Risiken durch Klimaanlagen. Das Innere von Klimaanlagen bleibt den Nutzern klimatisierter Gebäude stets verborgen. Beim Auftreten von Hygienemängeln in den belüfteten Innenräumen wird erst bei massiven Klagen der Nutzer nach Ursachen gesucht. Aufgrund der Angst vor dem Imageverlust aller Beteiligten werden insbesondere die Wartungsfirmen zum Stillschweigen verpflichtet.
Klimatisierte Raumluft ist in den seltensten Fällen ein gesundes Lebensmittel. Sie enthält regelmäßig Mineralfasern, Keime und giftige Chemikalien. Verschiedenste Erkrankungen werden mit diesen Stoffen in Zusammenhang gebracht. Hierunter das Sick-Building-Syndrom, Legionellose, Erkrankungen der Atemorgane bis hin zu Lungekrebs. Das Sick-Building-Syndrom beschreibt eine Vielzahl von Befindlichkeits- und Gesundheitsstörungen in klimatisierten Gebäuden. Hierunter zählen u.a. Müdigkeit, Kopfschmerzen, Benommenheit, Konzentrationsstörungen, Augenbrennen, Augenreizungen, Nasenbeschwerden, trockener Hals, Halsschmerzen, rheumatoide Beschwerden und Behaglichkeitsstörungen.
5. Rechtslage
Aufgrund der festzustellenden Hygienemängel und der seit Anfang der 80er Jahre festzustellenden Zunahme an Wartungsmängeln aufgrund von Sparmaßnahmen, wurde seitens eines Expertengremiums eine neue Hygiene-Vorschrift für Klimaanlagen erarbeitet, die seit Juli 1998 Gültigkeit besitzt. In dieser VDI-Richtlinie 6022 werden Hygieneanforderungen an die Herstellung und den Betrieb bzw. die Wartung von Lüftungsanlagen beschrieben, wodurch die Hygienemängel in und an RLT-Anlagen und die durch sie ausgelösten gesundheitlichen Beschwerden - entsprechend dem aktuellen Stand des Wissend und der Technik - vermieden werden können.
Trotz dieser klaren Richtlinie und der aufgezeigten Gesundheitsgefahren ist in der Praxis festzustellen, dass Planer und Betreiber von RLT-Anlagen die VDI 6022 nicht umsetzen, obwohl die Anlagen in der Herstellung nicht teurer werden und die Mehrkosten für die regelmäßigen Kontrollen (nach kürzer Zeit) durch die geringeren Gesundheitsbelastung mehr als aufgehoben wird.
Obwohl die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) zur Umsetzung der VDI 6022 verpflichten, kümmern sich die meisten Betreiber nicht um die Umsetzung der darin genannten Hygieneanforderungen.
In Berlin gibt es ca. 30.000 Klimaanlagen. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGeTSi) ist zuständig für die Überwachung der technischen Sicherheit und des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit Klimaanlagen. Dafür steht jedoch z. Zt. nur 1 (!) Mitarbeiterin zur Verfügung. Bußgelder wurden noch nie eingetrieben.
Zur flächendeckenden Umsetzung der Hygieneanforderungen ist es dringend erforderlich die VDI 6022 explizit in eine gesetzliche Grundlage einzubinden. Hierbei sollte Berlin als Bundeshauptstadt ein Vorreiterrolle übernehmen.
Planer von Lüftungsanlagen kümmern sich nicht bzw. nur in viel zu geringem Maße um die Einhaltung der VDI 6022. Dadurch entstehen - auch heute noch - eine Vielzahl von konstruktiven Mängeln an RLT-Anlagen. Diese führen während der Betriebsdauer von 30 bis 40 Jahren zunehmend zu Hygienemängeln und stellen Gesundheitsgefahren dar. In der Planungsphase könnten diese Risiken durch einfache Korrekturen vermieden werden.
Quelle: B90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Oktober 02




