Recht : Raumklima
Anspruch auf eine Raumtemperatur von 20°Celsius.
In Büroräumen, für die “gehobene Preise” bezahlt werden (im vorliegenden Fall 30,- DM pro Quadratmeter) wird eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20°C geschuldet. Mieter, die frieren, können von vornherein eine höhere Mindesttemperatur vereinbaren. Versäumen Sie dies, können sie nachträglich keine Mietpreissenkung durchsetzen. (Oberlandesgericht München, 5 U 2889/00)
Quelle: Rheinische Post vom 16.8.2001
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